Mietbedingungen
1. Service Pauschale
Einmalig pro Mietvertrag Wohnmobil/Wohnwagen 110 €.
In dieser Pauschale sind enthalten: Fahrzeugübergabe, Einweisung des Mieters, 1 volle Gasflasche, Elektrokabel, CEE – Stecker, Auffahrkeile, Toilettenchemie, kostenloser PKW Stellplatz während der Mietdauer, Außenreinigung.
2. Fahrzeug- Endreinigung
Das Fahrzeug wird innen und außen gereinigt übergeben und ist innen gereinigt, mit geleertem Frisch- und Abwassertank, sowie mit geleerter und gereinigter Toilettenkassette zurückzugeben.
Falls die Toilette vom Vermieter ganz oder teilweise gereinigt werden muss, wird eine Pauschale von 80.- € fällig. Bei nicht oder ungenügend gereinigtem Innenraum wird ebenfalls eine Reinigungspauschale von 80 € fällig.
3. Zahlungsbedingungen
Bei Abschluss des Mietvertrages sind 20 % des Mietbetrages, mindestens jedoch 200 € als Anzahlung fällig. Der Restbetrag ist zahlbar bei Fahrzeugübernahme oder bis 14 Tage vor Reiseantritt auf unser Konto zu überweisen.
4. Mindestalter und Führerscheinbesitz
Mindestalter des Mieters und Fahrers sind 25 Jahre.
Der Fahrer / Mieter muss den gültigen Führerschein mindestens seit 3 Jahren besitzen.
5. Reservierung und Rücktritt
Reservierungen sind nach Vertragsabschluss und nach Eingang der Anzahlung verbindlich. Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter vor dem vereinbarten Mietbeginn sind folgende Anteile des Mietpreises laut Reservierungsdaten zu zahlen:
- 20% des Mietpreises bis 50 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn
- 30% des Mietpreises vom 49. bis 21. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn
- 60 % des Mietpreises vom 20. bis 8. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn
- 80 % des Mietpreises ab 7. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn
- 95 % des Mietpreises am Tag des vereinbarten Mietbeginns
- Wird das Fahrzeug nicht abgenommen, so gilt dies als Rücktritt.
Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle vertraglich vereinbarte Mietpreis zu zahlen. Gegen die bei Rücktritt fälligen Kosten kann sich der Mieter duch den Abschluss einer Reise Rücktrittskostenversicherung schützen.
6. Ersatzfahrzeug
Sollte durch Unfall oder aus sonstigen Gründen ein zugesagtes Fahrzeug ausfallen, stellt der Vermieter – soweit vorhanden – ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung.
7. Fahzeugübergabe / – rücknahme
Die Fahrzeugübergabe erfolgt am ersten Miettag ab 14 Uhr, Rücknahme am letzten Miettag bis 11 Uhr, sofern im Mietvertrag nicht anderes vereinbart ist. Fahrzeugübergabe und -rücknahme ist an allen Werktagen möglich. Andere Zeiten nach Vereinbarung. Übergabe- und Rücknahmetag werden als ein Miettag berechnet. Das Fahrzeug wird vollgetankt übergeben und ist voll getankt zurückzugeben.
8. Kaution
Bei Fahrzeugübernahme muss vom Mieter eine zinslose Kaution in Höhe von 1000 € in bar hinterlegt werden. Bei selbstverschuldeten Schäden bzw. Unfällen verfällt die Kaution. Innenschäden sind nicht versichert und müssen vom Mieter komplett übernommen werden.
Das gleiche gilt für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz, z.B. Verkratzen der Karosserie bei Durchfahrten von Sträuchern und Bäumen. Bei Beschädigungen am oder im Fahrzeug durch den Mieter behält sich der Vermieter das Recht vor, diese auf Grundlage eines Kostenvoranschlages sofort abzurechnen.
9. Auslandsfahrten
Auslandsfahrten sind in alle europäischen Länder möglich. Für außereuropäische Länder wie z.B. asiatische, Türkei, Israel, Tunesien, Marokko etc. muss nach Rücksprache mit dem Vermieter ein spezieller Versicherungsschutz beantragt werden. Die Kosten hierfür trägt der Mieter. Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind verboten.
10. Sonstiges
Alle Fahrzeuge sind Nichtraucherfahrzeuge. Die Mitnahme von Haustieren ist nicht erlaubt.